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   BGH, 30.10.1951 - V BLw 63/50   

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BGH, 30.10.1951 - V BLw 63/50 (https://dejure.org/1951,3015)
BGH, Entscheidung vom 30.10.1951 - V BLw 63/50 (https://dejure.org/1951,3015)
BGH, Entscheidung vom 30. Oktober 1951 - V BLw 63/50 (https://dejure.org/1951,3015)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 30.01.1951 - V BLw 57/49

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.10.1951 - V BLw 63/50
    Das käme nur dann in Frage, wenn sich aus dem Vortrag der Antragstellerin eine offensichtliche Nichtigkeit der Verträge ergäbe (vgl. OGHZ 2, 303 ff [308]; BGHZ 1, 124 = RechtLandw 1915, 129 ff = DNotZ 1951, 343 ff);das ist hier jedoch nicht der Fall.
  • BGH, 02.02.1951 - V ZR 15/50
    Auszug aus BGH, 30.10.1951 - V BLw 63/50
    Ebenso ist im Genehmigungsverfahren auch nicht zu prüfen, ob die Antragstellerin auf die hinterlegten Beträge als Erfüllung der Kaufpreisschulden der Käufer sich verweisen lassen muß; zur Rechtslage mag hier jedoch auf die Urt. des er kennenden Senats vom 26.6.1951 (V ZR 35/50; BGHZ 2, 369 ff) und vom 2.2.1951 (V ZR 15/50 - Nachschlagewerk des BGH in Zivilsachen, Nr. 1 zu § 497 BGB) verwiesen werden.
  • BGH, 13.03.1951 - V BLw 108/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.10.1951 - V BLw 63/50
    Der erkennende Senat hat sich ihr in seiner grundlegenden Entscheidung vom 13.3.1951 (V BLw 108/50; BGHZ 1, 267 ff = RechtdLandw 1951, 189 = DnotZ 1951, 345) angeschlossen und seitdem an ihr festgehalten.
  • BGH, 26.06.1951 - V ZR 35/50

    Grundstückskauf. Bewirkung der Leistung

    Auszug aus BGH, 30.10.1951 - V BLw 63/50
    Ebenso ist im Genehmigungsverfahren auch nicht zu prüfen, ob die Antragstellerin auf die hinterlegten Beträge als Erfüllung der Kaufpreisschulden der Käufer sich verweisen lassen muß; zur Rechtslage mag hier jedoch auf die Urt. des er kennenden Senats vom 26.6.1951 (V ZR 35/50; BGHZ 2, 369 ff) und vom 2.2.1951 (V ZR 15/50 - Nachschlagewerk des BGH in Zivilsachen, Nr. 1 zu § 497 BGB) verwiesen werden.
  • BGH, 30.01.1951 - V BLw 2/50

    Ehegatte als Vollerbe eines Ehegattenhofes

    Auszug aus BGH, 30.10.1951 - V BLw 63/50
    Das käme nur dann in Frage, wenn sich aus dem Vortrag der Antragstellerin eine offensichtliche Nichtigkeit der Verträge ergäbe (vgl. OGHZ 2, 303 ff [308]; BGHZ 1, 124 = RechtLandw 1915, 129 ff = DNotZ 1951, 343 ff);das ist hier jedoch nicht der Fall.
  • BGH, 22.05.1951 - V Blw 23/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.10.1951 - V BLw 63/50
    Durch eine solche besondere Zulassung auf Grund von § 2 Abs. 1 LVR können jedoch nur Rechtsbeschwerde zulässig werden, die allein wegen Nichterreichung der erforderlichen Wertes des Beschwerdegegenstandes von mehr als 6.000 DM nicht zulässig sein würden (Beschl. des erkennenden Senats vom 22.5.1951, V BLw 23/51; RechtLandw 195, 252).
  • BGH, 05.10.1954 - V BLw 25/54

    Vergleich vor dem Landwirtschaftsgericht

    Der erkennende Senat hat in seinem Beschluss vom 22. Mai 1951 (V BLw 23/51 RechtdLandw 1951, 252) ausgeführt, eine ihrer Art nach schlechthin unanfechtbare Beschwerdeentscheidung werde nicht dadurch der Rechtsbeschwerde zugänglich, dass das Beschwerdegericht sie zugelassen habe (vgl. auch den Beschluss des erkennenden Senats vom 30. Oktober 1951, V BLw 63/50).
  • BGH, 15.01.1952 - V BLw 31/51

    Rechtsmittel

    Wie die Erteilung der Genehmigung keine Rechtsbeeinträchtigung für die Mutter, sondern eine Besserstellung, nämlich eine Befreiung von bisher für die bestehenden Verfügungsbeschränkungen dargestellt haben würde (vgl. Beschl. des erkennenden. Senats vom 13.3.1951, V BLw 108/50; BGHZ 1, 267 = RechtdLandw 1951, 189 = DNotZ 1951, 345), kann auch die erst nach dem Tode der Mutter im gegenwärtigen Verfahren durch das Beschwerdegericht erteilte Genehmigung keine Rechtsbeeinträchtigung darstellen, mag nun die Antragsgegnerin für sich die Hoferbenstellung in Anspruch nehmen oder diese dem einzigen Bruder August als gesetzlichem Hoferben zustellen, wie das Beschwerdegericht mit Recht angenommen hat; denn auch der Erbe einer Vertragspartei ist aus denselben Gründen wie die Vertragspartei selbst bei einer Genehmigungserteilung auf Grund von Art IV KRG Nr. 45 und Art. 111 BrMilRegVO Nr. 84 nicht berechtigt, Beschwerde gegen die uneingeschränkt erteilte Genehmigung eines genehmigungspflichtigen Vertrages einzulegen (Beschluss des erkennenden Senats vom 30.10.1951, V BLw 63/50).
  • BGH, 20.03.1957 - V ZR 6/56

    Rechtsmittel

    Die Genehmigung des Kaufvertrages hatte sonach rückwirkende Kraft (vgl. Entscheidungen des erkennenden Senats vom 30. Oktober 1951, V BLw 49/50 und V BLw 63/50 sowie vom 14. März 1956, V ZR 108/54).
  • BGH, 14.03.1956 - V ZR 108/54

    Rechtsmittel

    In der Rechtsprechung ist jedoch, wie das Berufungsgericht zutreffend ausführt und auch die Revision einräumt, anerkannt, daß die bürgerlich-rechtlichen Vorschriften über die Zustimmung auf behördliche Genehmigungen entsprechend anzuwenden sind (so auch Entscheidungen des erkennenden Senats als Senats für Landwirtschaftssachen vom 30. Oktober 1951, V BLw 49/50, MDR 1952, 157 und V BLw 63/50).
  • BGH, 23.09.1952 - V BLw 94/51

    Rechtsmittel

    Dieselbe Auffassung wird für das neue Landwirtschaftsrecht vertreten (OGHZ 2, 303 und die dort angeführten Stellen; BGHZ 1, 124; BGH vom 30. Oktober 1951 V BLw 63/50; vom 8. April 1952 V BLw 63/51).
  • BGH, 11.03.1952 - V BLw 26/51

    Rechtsmittel

    Da nach der Höfeordnung eine Genehmigung zur Veräusserung von Hofesinventar nicht mehr erforderlich ist, wurde der Vergleich auch insoweit mit Ablauf des 23.4.1947 voll wirksam (vgl. Beschl des erkennenden Senats vom 13.3.1951, V BLw 66/50), und zwar mit rückwirkender Kraft vom Zeitpunkt des Vergleichsschlusses ab (Beschlüsse der erkennenden Senate vom 30.10.1951, V BLw 49/50 und V BLw 63/50 sowie Lange-Wulff a.a.O. Anm. 423).
  • BGH, 03.03.1956 - V BLw 75/55

    Rechtsmittel

    Wenn die Erblasserin gegen die Entscheidung des Amtsgerichts keine Beschwerde hätte einlegen können, steht auch den Erben ein Beschwerderecht nicht zu (vgl. Beschluß des Senats vom 30. Oktober 1951, V BLw 63/50, Lind-Mähr Nr. 10 zu LVO § 23).
  • BGH, 29.04.1952 - V BLw 77/51

    Rechtsmittel

    Der erkennende Senat hat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs für die Britische Zone wiederholt ausgesprochen, dass im Genehmigungsverfahren die privatrechtliche Wirksamkeit des Vertrages nicht zu prüfen und die Genehmigung lediglich bei offensichtlicher Nichtigkeit des Rechtsgeschäftes zu versagen ist (BGHZ 1, 121 [124] sowie Beschlüsse vom 20. Februar 1951, V BLw 66/49; 30. Oktober 1951, V BLw 63/50, 8. April 1952, V BLw 63/51 und 11. Dezember 1951, 7 BLw 87/50).
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